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   VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17   

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VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17 (https://dejure.org/2017,59129)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.11.2017 - 4 B 109/17 (https://dejure.org/2017,59129)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. November 2017 - 4 B 109/17 (https://dejure.org/2017,59129)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 01.02.2012 - 5 B 77/12

    Säumniszuschläge auf kommunale Steuern

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Säumniszuschläge sollen auch die wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen, die der öffentlichen Hand aus Zahlungsverzögerungen entstehen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 01.02.2012, Az.: 5 B 77/12, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).

    Außerdem erfassen Säumniszuschläge auch den Verwaltungsaufwand, den gerade eine Säumnis infolge der durch sie ausgelösten Verwaltungstätigkeit verursacht (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 01.02.2012, Az.: 5 B 77/12, juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 50.10

    Feststellungsantrag; öffentliche Abgabe; Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile;

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Nach Ansicht der Kammer erfüllen die Säumniszuschläge im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts, die zum Rundfunkbeitrag selbst streng akzessorisch sind, jedenfalls auch eine Finanzierungsfunktion, die sie in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen lässt (vgl. VG Saarlouis, Beschluss vom 20.12.2016, Az.: 6 L 2496/16, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).

    Säumniszuschläge sollen auch die wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen, die der öffentlichen Hand aus Zahlungsverzögerungen entstehen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 01.02.2012, Az.: 5 B 77/12, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Es entspricht dem Sinn der mit § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezweckten Angleichung an das Steuerrecht, in die Sofortvollzugsregelung alle Abgaben einzubeziehen, durch die - Steuern vergleichbar - die Befriedigung des öffentlichen Finanzbedarfs sichergestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1992, Az.: 4 C 30.90, juris Rn. 17).

    Entscheidend für die Frage, welche Leistungen unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallen ist daher, ob diese eine Finanzierungsfunktion erfüllen, d.h. ob "der Hoheitsträger sich mit ihrer Hilfe eine Einnahmequelle erschließt, die es ihm ermöglicht, seine eigenen Ausgaben voll oder jedenfalls teilweise zu decken" (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1992, Az.: 4 C 30.90, Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 LA 136/06

    Zugang eines per einfachem Brief übersandten Bescheides; Vorliegen eines

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Vielmehr muss der Adressat sein Vorbringen nach Lage des Einzelfalls derart substantiieren - beispielsweise durch Schilderung eines atypischen Geschehensablaufs -, dass zumindest ernsthaft Zweifel am Zugang begründet werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2007, Az.: 5 LA 136/06, juris Rn. 7).

    In einem solchen Fall muss der Vortrag geeignet sein, berechtigte Zweifel zu begründen, warum ausnahmsweise gute Gründe gegen die Vermutung sprechen, dass eine gewöhnliche Postsendung im Inland den Empfänger nicht innerhalb von drei Werktagen erreicht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2007, Az.: 5 LA 136/06, juris Rn. 7).

  • VG Saarlouis, 20.12.2016 - 6 L 2496/16

    Säumniszuschläge bei Rundfunkgebühren als öffentliche Abgaben

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Nach Ansicht der Kammer erfüllen die Säumniszuschläge im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts, die zum Rundfunkbeitrag selbst streng akzessorisch sind, jedenfalls auch eine Finanzierungsfunktion, die sie in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen lässt (vgl. VG Saarlouis, Beschluss vom 20.12.2016, Az.: 6 L 2496/16, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Die Kammer hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der genannten Regelungen (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 07.12.2016, Az.: 6 C 49.15, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2015 - 4 M 103/15

    Zur Bekanntgabe, Bestimmtheit und Vollstreckung von Rundfunkbeitragsbescheiden

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Die Historiensätze des Antragsgegners sind nach Auffassung des Gerichts ausreichend, um den Nachweis der Aufgabe der Bescheide zur Post zu führen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 11.08.2015, Az.: 4 M 103/15, juris Rn. 6; VG Schleswig, Urteil vom 05.04.2016, Az.: 4 A 199/14).
  • OVG Brandenburg, 07.10.2003 - 2 B 332/02

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beitragsbescheid, Beschwerde des Antragsgegners gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Der Eintritt der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der angegriffene Verwaltungsakt bestandskräftig und die Unzulässigkeit der Klage daher bereits im summarischen Verfahren offensichtlich ist (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2003, Az.: 2 B 332/02, NVwZ-RR 2004, S. 315; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 80 Rn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1994 - 22 A 2426/94

    Wahrung der Widerspruchsfrist; Zulässigkeitsvoraussetzung; Zusammengefaßter

    Auszug aus VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17
    Die Antragstellerin hat nicht innerhalb der von § 70 Abs. 1 VwGO vorgesehenen Frist Widerspruch gegen die Bescheide erhoben (vgl. zur Abhängigkeit der Zulässigkeit der Klage von der Einhaltung der Widerspruchsfrist BVerwG, Urteil vom 13.02.1987, Az.: 8 C 128/84, NVwZ 1988, S. 63; OVG Münster, Urteil vom 26.09.1994, Az.:22 A 2426/94, NVwZ-RR 1995, S. 623; VG Schleswig, Urteil vom 05.04.2016, Az.: 4 A 199/14).
  • VG Schleswig, 04.02.2019 - 4 B 96/18

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und Säumniszuschlägen; Bestreiten des Zugangs

    Zwar liegen nach der Rechtsprechung der Kammer Zweifel am Zugang eines Verwaltungsaktes nicht bereits dann vor, wenn der Zugang schlicht bestritten wird (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 33).

    Vielmehr muss der Adressat sein Vorbringen nach Lage des Einzelfalls derart substantiieren - beispielsweise durch Schilderung eines atypischen Geschehensablaufs -, dass zumindest ernsthaft Zweifel am Zugang begründet werden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 33; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2007, Az.: 5 LA 136/06, juris Rn. 7).

    In einem solchen Fall muss der Vortrag geeignet sein, berechtigte Zweifel zu begründen, warum ausnahmsweise gute Gründe gegen die Vermutung sprechen, dass eine gewöhnliche Postsendung im Inland den Empfänger nicht innerhalb von drei Werktagen erreicht (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2007, Az.: 5 LA 136/06, juris Rn. 7).

    Die Historiensätze des Antragsgegners sind nach Auffassung der Kammer ausreichend, um den Nachweis der Aufgabe der Bescheide zur Post zu führen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 11.08.2015, Az.: 4 M 103/15, juris Rn. 6; VG Schleswig, Urteil vom 05.04.2016, Az.: 4 A 199/14; Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 35).

  • VG Schleswig, 23.07.2018 - 4 B 39/18

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Gebührenfestsetzung

    Nach Ansicht der Kammer erfüllen die Säumniszuschläge im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts, die zum Rundfunkbeitrag selbst streng akzessorisch sind, jedenfalls auch eine Finanzierungsfunktion, die sie in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallen lässt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 41 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 20.12.2016, Az.: 6 L 2496/16, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19

    Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid aufgrund des Bestehens von

    Nach Ansicht der Kammer erfüllen die Säumniszuschläge im Bereich eines Haftungsbescheides, der zur Gewerbesteuer selbst streng akzessorisch ist, jedenfalls auch eine Finanzierungsfunktion, die sie in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallen lässt (vgl. zum Rundfunkbeitrag VG Schleswig, B. v. 02.11.2017 - 4 B 109/17 -, juris; VG Saarlouis, B. v. 20.12.2016 - 6L2496/16 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.03.2011 - 9 S 50.10 -, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18

    Vorläufiger Rechtsschutz bei der Heranziehung zur Entrichtung von

    Der Eintritt der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der angegriffene Verwaltungsakt bestandskräftig und die Unzulässigkeit der Klage daher bereits im summarischen Verfahren offensichtlich ist (VG Schleswig, Beschl. v. 02.11.2017 - 4 B 109/17 m.V.a. OVG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2003, Az.: 2 B 332/02, NVwZ-RR 2004, S. 315; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 80 Rn. 50).
  • VG Schleswig, 26.03.2019 - 4 B 101/18

    Rechtsschutz gegen die Heranziehung zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen

    Nach Ansicht der Kammer erfüllen die Säumniszuschläge im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts, die zum Rundfunkbeitrag selbst streng akzessorisch sind, jedenfalls auch eine Finanzierungsfunktion, die sie in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallen lässt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 41 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 20.12.2016, Az.: 6L2496/16, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 28.05.2018 - 4 B 19/18

    Zuständigkeit für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Nach Ansicht der Kammer erfüllen die Säumniszuschläge im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts, die zum Rundfunkbeitrag selbst streng akzessorisch sind, jedenfalls auch eine Finanzierungsfunktion, die sie in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallen lässt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017, Az.: 4 B 109/17, juris Rn. 41 ff.; VG Saarlouis, Beschluss vom 20.12.2016, Az.: 6L2496/16, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 9 S 50.10, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 22.05.2019 - 4 A 51/19

    Rücknahme eines Gebührenbescheids wegen fehlerhafter Erhebung von

    Im Hinblick auf die für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Wahrung der Widerspruchsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 128/84 -, juris, Rn. 7; VG Schleswig, Beschluss vom 02.11.2017 - 4 B 109/17 - juris, Rn. 29 m. w. N.) kann es dahinstehen, ob der Widerspruch vom 09.05.2016 gegen den Bescheid vom 18.02.2016 verfristet war bzw. ob dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren gewesen wäre.
  • VG Schleswig, 25.07.2023 - 4 A 243/22

    Entbehrlichkeit des Vorverfahrens hinsichtlich eines endgültigen

    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Wahrung der Widerspruchsfrist zugleich Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klage ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 128.84 - juris Rn. 7; Urteil vom 8. März 1983 - 1 C 34.80 - juris Rn. 15; VG Schleswig, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 109/17 - juris Rn. 29 m.w.N.; Kopp/Schenke, a.a.O, § 68 Rn. 6 m.w.N.).
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